Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
In den vergangenen Jahren haben die gesetzliche Betreuung, die Vorsorgevollmacht sowie die Betreuungs- und Patientenverfügung im gesellschaftlichen Bewusstsein an Bedeutung gewonnen. Besonders ältere Menschen machen sich darüber Gedanken, was passiert, wenn sie altersbedingt oder aus Krankheitsgründen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Aber auch zunehmend jüngere Menschen möchten entsprechend vorsorgen. In diesem Fall sind die Betreuungsvereine der Caritas Ansprechpartner Nummer 1. Sie helfen den Betroffenen dabei, im Urwald der Gesetze und Vorschriften nicht die Orientierung zu verlieren. Für Stadt und Landkreis Passau ist Martin Lerchl zuständig – unterstützt wird er dabei von Florian Geyer und Lydia Leithenmüller.