Vormundschaften/ Pflegschaften
Manchmal können Eltern die elterliche Sorge für ihre Kinder nicht oder nicht vollständig ausüben. Die Gründe sind vielfältig und reichen von der Überforderung der Eltern über Suchtprobleme und schwere körperliche oder seelische Krankheiten bis hin zum Tod der Eltern. Eine Vormundschaft umfasst dabei alle Teile der elterlichen Sorge.
Es gibt aber auch Lebenssituationen, in denen Eltern nur für bestimmte Bereiche Unterstützung brauchen. Die Mitarbeiter*innen der Caritas werden in Teilbereichen im Rahmen einer Pflegschaft tätig, z. B. in den Bereichen
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Personensorgerecht
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Vermögenspflege
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Gesundheitsfürsorge
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Aufenthaltsbestimmungsrecht / Jugendhilfeangelegenheiten